Bedingungen
Erstgespräch ~ Das
erste Gespräch dient zunächst dazu, einander kennenzulernen, die
konkrete Fragestellung zu klären und Organisatorisches und die
Motivation miteinander arbeiten zu wollen zu besprechen
.
Kosten
Nach Vereinbarung
Ein Kostenzuschuss der Krankenkasse(n) ist in meiner Praxis
möglich.
Absage vereinbarter Termine ~ Für den Fall, dass sie einen ihrer
Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage
mindestens 24h vor der vereinbarten Sitzung
;
erfolgt diese
Absage nicht, so bitte ich um Verständnis, dass diese Einheit
verrechnet wird
.
Verschwiegenheitspflicht ~ Als Psychotherapeutin unterliege ich
der gesetzlich verankerten Schweigepflicht
. Diese dient dem
Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren
Vertrauensbeziehung zwischen Klient/Klientin und
PsychotherapeutIn (§ 15 PthG)
.
Räumlichkeiten
